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   OLG Oldenburg, 12.09.1985 - 10 Wlw 31/84   

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https://dejure.org/1985,20754
OLG Oldenburg, 12.09.1985 - 10 Wlw 31/84 (https://dejure.org/1985,20754)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.09.1985 - 10 Wlw 31/84 (https://dejure.org/1985,20754)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. September 1985 - 10 Wlw 31/84 (https://dejure.org/1985,20754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    HöfeO §§ 6, 7
    Höferecht; Einsetzung eines Hofvorerben bis zur Volljährigkeit; Wirtschaftsfähigkeit eines Nacherben.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NdsRpfl 1985, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Oldenburg, 02.04.1987 - 10 WLW 2/87

    Hofvorerbe, Hofübernahme, Abkömmling

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 12. September 1985 (NdsRpfl 1985, 277) und unter Bezugnahme darauf in dem Beschluß vom 5. Juni 1986 - (10 WLw 17/85 - n.v.) ausgeführt hat, wird ein hoferbenberechtigter Abkömmling, dem die Bewirtschaftung eines Hofes nach § 6 Abs. 1 HöfeO übertragen ist, von der Hoferbfolge nicht iSv § 7 Abs. 2 S. 1 HöfeO ausgeschlossen, wenn der Erblasser nach der Übertragung bestimmt, daß der Übernehmer lebenslanger Hofvorerbe sein solle.

    Von dieser Rechtsauffassung abzuweichen besteht kein Anlaß, zumal der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde in dem Falle des Oberlandesgerichts Oldenburg (10 WLw 31/84 - AgrarR 1986, 57) mit der Begründung als unzulässig verworfen hat, daß eine Abweichung der Senatsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht dargelegt sei.

  • OLG Stuttgart, 13.04.1999 - 10 WLw 20/98

    Genehmigung eines Auseinandersetzungsvertrages mit Bedingung des Erwerbs

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  • BGH, 20.11.1986 - BLw 13/86

    Ausschluss eines Hoferbenberechtigten von der Erbfolge durch den Hofvorerben

    Im angefochtenen Beschluß bezieht sich das Beschwerdegericht bei der Erörterung der obigen Frage auf einen eigenen Beschluß vom 12. September 1985, 10 WLW 31/84, Nds. Rpfleger 1985, 277.
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